BIO BACKHONIG

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Einheiten: 1 kg im Glas oder 1,6 kg im Eimer

Unser Bio-Backhonig ist schlicht und einfach eine Mischung aus unseren Bio-Blütenhonigen, deren Qualität nicht mehr dem klassischen Honig entspricht. Die Qualitätsminderung entstand entweder durch Überhitzung oder durch einen zu hohen Wassergehalt, der die Gefahr der Gärung mit sich bringen kann. Dieser Honig ist nicht mehr zum Verzehr geeignet. Dieser Honig darf lt. österreichischer Honigverordnung nur mehr zum BACKEN und KOCHEN verwendet werden! Eignet sich auch hervorragend zur Metproduktion.

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Beschreibung

Bio-Backhonig: Hochwertig, Vielseitig und Ideal für die Küche

Unser Bio-Backhonig wird aus unseren eigenen Bio-Honigen gewonnen und überzeugt durch seine Qualität und Vielseitigkeit. Sie erhalten ihn wahlweise im handlichen 1,6-kg-Eimer oder im praktischen 1-kg-Glas – ideal für den privaten oder gewerblichen Einsatz.

Eigenschaften und Verwendung von Bio-Backhonig

  • Perfekt geeignet für die Küche und Lebensmittelindustrie, insbesondere zum Backen und Kochen.
  • Optimal für die Herstellung von Met – traditionelle Qualität für besondere Anlässe
  • Der Blütenbackhonig darf ausschließlich in der Küche oder zur Weiterverarbeitung verwendet werden.

Warum unseren Bio-Backhonig wählen?

  • Herkunftsgarantie: Ausschließlich aus unseren eigenen Bio-Honigen hergestellt.
  • Vielseitig: Ideal für verschiedenen Anwendungen, von Gebäck bis Metproduktion
  • Nachhaltig: Regionale und umweltbewusste Produktion.

Wichtige Hinweise

  • Nicht als Brotaufstrich oder in seiner rohen Form verzehren!
  • Blütenbackhonig ist nur in der Küche und Industrie zum backen oder kochen zugelassen!

 

 

Zusätzliche Informationen

Gewicht n. v.
Einheit

1 kg, 1,5 kg, 1,6 kg, 5 kg

Produktion

Wir verwenden ausschließlich unsere eigenen Bio-Blütenhonige die nicht unseren Qualitätsstandards entsprechen. Unser Backhonig besteht hauptsächlich aus alten überlagerten Restbeständen und Honigen mit hohem Wassergehalt. Der Honig kann sein Aroma noch beim Backen freisetzen.

Er ist aber zum direkten Verzehr nicht mehr geeignet und darf nur mehr in der Küche und in der Industrie verwendet werden!

Eigenschaften

In § 4 der österreichischen Honigverordnung wird „Backhonig“ definiert als: Honig, der für industrielle Zwecke oder als Zutat für andere Lebensmittel, die anschließend verarbeitet werden, geeignet ist und der

  • einen fremden Geschmack oder Geruch aufweisen,
  • in Gärung übergegangen sein oder gegoren haben oder
  • überhitzt worden sein

kann.

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